Informationen zur Ausbildung bei uns
Die Ausbildung zur/m PTA gliedert sich in 2 Abschnitte:
Der 1. Ausbildungsabschnitt der PTA-Ausbildung umfasst:
- zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Fachschule,
- ein 160-stündiges Apothekenpraktikum (abzuleisten während der
Ferienzeiten im Verlauf der 2-jährigen Ausbildung)
- und einen Erste-Hilfe-Kurs.
Mit den entsprechenden Bestätigungen erfolgt die Zulassung zum 1.Prüfungsabschnitt, der aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung besteht.
Danach schließt sich das 6-monatige Apothekenpraktikum mit dem abschließenden 2. Prüfungsabschnitt (mündlich) an.
Somit ergibt sich eine Gesamtausbildungsdauer von zweieinhalb Jahren.
Während der 2-jährigen Ausbildung an einer PTA-Fachschule erfolgt der Unterricht in theoretischen und praktischen Fächern.

Theoretische Fächer
| Arzneimittelkunde | 280 Stunden |
| Allgemeine und pharmazeutische Chemie | 200 Stunden |
| Galenik | 140 Stunden |
| Botanik und Drogenkunde | 100 Stunden |
| Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde | 80 Stunden |
| Medizinproduktekunde | 60 Stunden |
| Ernährungskunde und Diätetik | 40 Stunden |
| Körperpflegekunde | 40 Stunden |
| Physikalische Gerätekunde | 40 Stunden |
| Mathematik (fachbezogen) | 80 Stunden |
| Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde | 80 Stunden |
| Allgemeinbildende Fächer: Deutsch, Fremdsprache, WiSo | 240 Stunden |


Praktische Fächer
| Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten | 480 Stunden |
| Übungen zur Drogenkunde | 120 Stunden |
| Galenische Übungen | 500 Stunden |
| Apothekenpraxis einschließlich EDV | 120 Stunden |
Voraussetzungen
Zum Lehrgang an einer PTA-Fachschule kann nur zugelassen werden, wer mindestens eine Fachoberschulreife nachweist.
Bewerber können nur aufgenommen werden, wenn sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift sehr gut beherrschen.
Ein im Ausland erworbener Schulabschluss muss vom Kultusminister des zuständigen Bundeslandes mit mindestens einem mittleren in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss gleichgestellt sein (Bescheinigung).
Im ersten Ausbildungsjahr liegt das Schulgeld bei 295 €, ab dem zweiten Ausbildungsjahr jedoch nur noch bei 195 €.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat beschlossen, die Ausbildung zur PTA ab dem September 2018 finanziell zu 70% zu unterstützen. Bei Erfüllung der Kriterien der Förderrichtlinie reduziert sich die finanzielle Belastung für die Auszubildenden auf 88,50 € im ersten Ausbildungsjahr und 58,50 € im zweiten Ausbildungsjahr.
Entsprechend dem Jahressteuergesetz 2009 können Eltern das Schulgeld bis zu 30 Prozent des Entgelts steuerlich geltend machen (mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung).
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen kann die Ausbildung durch BAföG oder durch das Arbeitsamt gefördert werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Bildungskredit zu bekommen.
Die neue Ausbildung beginnt zum 01.08.2019, der erste Schultag ist Mittwoch, der 28.08.2019.


